Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flara GmbH (Stand: 20.02.2009)
1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Flara GmbH, Bodenstrasse 20, 6403 Küssnacht, Schweiz (nachstehend: Flara GmbH), gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Flara GmbH nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Flara GmbH und den Kunden unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schwyz, soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Wir empfehlen, bei der Bestellung sämtliche Transaktionsdaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszudrucken.
2. Auftragsbestätigung und Vertragsschluss
(1) Flara GmbH bietet seinen Kunden auf der Internet-Seite http://www.fotobildluc.ch/ die Möglichkeit, auf der Grundlage eigener Bilddateien, Bilder auf Leinwand (gerahmt oder ungerahmt) zu malen und sich zusenden zu lassen und Zubehör zu erwerben.
(2) Der Vertrag über die bestellten Bilder, Leinwände und das bestellte Zubehör (Waren) kommt erst durch eine Auftragsbestätigung zustande, die Flara GmbH nach der Bestellung per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse sendet. Durch das Hochladen der Bilder und die Auswahl der Auftragsdaten durch den Kunden (Bestellung) kommt kein Vertrag zustande.
(3) Flara GmbH behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt, Andersgläubige oder Individuen beleidigt oder gegen Gesetze verstossen würde. Flara GmbH wird den Kunden in diesem Fall per E-Mail von der Auftragsablehnung informieren.
3. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgegeben. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht.
(2) Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Flara GmbH. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Flara GmbH, Bodenstrasse 20, 6403 Küssnacht, Schweiz
(3) Ein Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(4) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Flara GmbH Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschliesslich auf deren Prüfung - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Waren nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
4. Inhalt der Bilddateien, Beeinträchtigung von Rechten Dritter
(1) Für die Inhalte der übertragenen Bilddateien ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
(2) Bei allen Flara GmbH übermittelten Aufträgen zum Malen von Bildern werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt. Flara GmbH weist darauf hin, dass Dritte gegenüber Kunden im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Der Kunde haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt Flara GmbH bei einer Inanspruchnahme durch einen Dritten von jeglicher Haftung frei.
(3) Der Kunde sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen die Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstossen. Flara GmbH behält sich vor, bei einem Verstoss gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.
5. Preise und Lieferung
(1) Die Lieferung der Waren erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, auf der Internet-Seite http://www.fotobildluc.ch/ angegebenen Preisen.
(2) Der Versand der Waren durch Flara GmbH erfolgt nach Vorkasse des Kunden. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch Banküberweisung, Kreditkarteneinzug oder Bankeinzug.
(3) Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift ist der Kunde in vollem Umfange zum Ersatz der anfallenden Bankgebühren verpflichtet. Flara GmbH wird eventuell angefallene Bankgebühren an den Kunden weiterberechnen.
(4) Die Waren werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Flara GmbH behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
(5) Der Versand der Waren durch Flara GmbH erfolgt schnellstmöglich nach Zahlungseingang. Von Flara GmbH angegebene Liefertermine sind dabei unverbindlich, sofern sie nicht ausnahmsweise schriftlich oder per E-Mail verbindlich zugesagt wurden. Lieferverzug durch Flara GmbH berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Lieferverzug wurde durch Flara GmbH mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht. Ein Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Flara GmbH; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Flara GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Flara GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Mängelhaftung
(1) Bilder oder Leinwände sind mangelhaft, wenn sie nicht dem Standard der Handmalerei entsprechen. Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
(2) Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Bildern und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbusse durch eine mangelhafte Qualität (zum Beispiel Auflösung) der Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.
(3) Flara GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die auf der Internet-Seite http://www.fotobildluc.ch/ angebotenen Bilder, Poster und Leinwände nicht wasserfest sind. Weiterhin weist Flara GmbH darauf hin, dass die Bilder und Leinwände nicht UV-beständig sind und dies bei Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum zu Verbleichungen führen kann. Diese Verbleichungen stellen keinen Mangel dar.
(4) Der Kunde kann offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn er diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Flara GmbH rügt. Massgeblich ist die Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(5) Mängel, die keine offensichtlichen Mängel sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Flara GmbH zu rügen.
(6) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Flara GmbH zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Zur Beachtung bei Transportschäden
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/ Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich durch eine E-Mail an die Adresse kundendienst@flatratewebsite.ch oder auf sonstige Weise (Fax/ Post) mit Flara GmbH Kontakt aufzunehmen, damit Flara GmbH etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann. Der Kunde hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche der Verkäuferin gegen den Spediteur/ Frachtdienst.
(2) Verborgene Mängel sind Flara GmbH - ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte - unverzüglich nach Entdecken zu melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können.
9. Haftungsausschluss
(1) Flara GmbH bemüht sich, die Internet-Seite http://www.fotobildluc.ch/ stets betriebsbereit zu halten, Flara GmbH übernimmt aber keine Haftung für Schäden und Fehler, die einem Kunden im Falle einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Website oder im Falle anderer technischer Probleme entstehen. Flara GmbH haftet ebenfalls nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Versendung von Datenträgern durch den Kunden per Post oder bei der Versendung durch elektronische Datenübertragung.
(2) Flara GmbH haftet uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von Flara GmbH oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Flara GmbH auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Die Haftung von Flara GmbH wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen der Absätze 1 und 2 unberührt.
10. Datenschutz, Sicherung der Bilddateien
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten (unter anderem Name, Rechnungs- und Lieferadresse, IP-Adresse, E-Mail) von Flara GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Flara GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und der Datenschutzerklärung.
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Flara GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Bilddateien der bestellten Bilder bis zum ordnungsgemässen Erhalt der Leistung nicht zu löschen. Flara GmbH sichert die vom Kunden übermittelten Daten zum Zweck der Bearbeitung von Reklamationen für einen Zeitraum von 6 Wochen nach der Versendung an den Kunden. Anschliessend werden die Daten gelöscht.
11. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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